Objektsicherheitsüberprüfung für Dächer lt. Ö-Norm B1300, B1301


 

Nach gängiger Rechtsprechung zählt die regelmäßige Kontrolle eines Hauses, auf Schäden und Gefahrenquellen, zu den Pflichten eines Hauseigentümers oder seines Verwalters. Neben Art und Ablauf der Prüfroutinen- und Maßnahmen samt der zugehörigen Überprüfungszyklen empfiehlt die ÖNORM B1300 auch die Benennung von Verantwortlichen für die Durchführung der Überprüfung. Die Ergebnisse des Sicherheitschecks werden von mir für den Hauseigentümer dokumentiert. Im Lauf der Zeit entsteht ein Gebäudebuch, mit dessen Hilfe nachgewiesen werden kann, dass die Hausverwaltung ihrer Pflicht zur Erhaltung der Sicherheit im Gebäude nachgekommen ist.

Regelmäßige und vor allem strukturierte Überprüfungen sind somit zur frühzeitigen Erkennung von Schäden und Mängeln notwendig und dienen langfristig gesehen dem ordnungsgemäßen Erhalt des Gebäudes.